• Gemäß ZTV-SA-Verordnung • 4 Befestigungslöcher zur Befestigung des Stegs auf dem Boden • Geländer klappbar, dadurch gute Transport- und Lagermöglichkeit • Geringes Eigengewicht • Rutschfeste Oberfläche, bündige Enden • Gewährleistet Fußgängern einen sicheren Übergang bei offenen Kanalgräben